Allgemeine Geschäftsbedingungen der cotec it-systeme GmbH

1. ANGEBOT :

Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben ... sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer ist verpflichtet, vom Abnehmer als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen. Aufträge gelten dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder mangels besonderer Bestätigung die Lieferung  durchgeführt haben. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. PREISE , GEFAHR :

Unsere Preise verstehen sich einschließlich Normalverpackung und Freibestimmungsstation... Bei einem Auftrags­wert über 2.000 € erfolgt die Lieferung frei Haus. Auf Sonderwünschen des Käufers beruhende Mehrkosten trägt der Käufer. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Ver­schulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Käufer über.

3. LIEFERUNG :

Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Sollte die Lieferung bis zum letzten Tag dieser Frist nicht erfolgen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn eine von ihm schriftliche unter Rücktrittsan­drohung gesetzte Nachfrist von mindestens einem Monat fruchtlos verstrichen ist. Lässt sich eine Frist infolge von uns nicht beherrschbarer Umstände (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Energie­mangel, Arbeitskampf) bei uns oder bei unseren Zulieferern nicht einhalten, verlängert sie sich angemessen. Dauern die hindernden Umstände 6 Monate nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist noch an, so kann jede Seite vom Ver­trag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Überschreitung der Lieferfristen sind ausgeschlos­sen.

Sofern dem Kunden im Rahmen eines Vertrages Software zur Verfügung gestellt wird, geschieht dies unter ausdrücklicher Einbeziehung der Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers. Für die Einhaltung der Lizenzbedingungen haftet ausschließlich und in vollem Umfang der Kunde selbst.

Bei Zurverfügungstellung von Internetadressen, Webspace und Internetdiensten gilt der jeweils zwischen COTEC IT-SYSTEME GMBH und dem Kunden abgeschlossene „Vertrag über Domaindienstleistungen" mit seinen Anlagen. Der Kunde ist selbst und in vollem Umfang dafür verantwortlich, dass die Nutzung der Internetleistungen ( Hosting, Housing, Dienstenutzung...) nur im Rahmen des rechtlich Zulässigen und insbesondere unter Beachtung aller maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und Auflagen erfolgt. Der Kunde stellt COTEC IT-SYSTEME GMBH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten durch den Kunden resultieren.

4. URHEBERRECHTSSCHUTZ :

Soweit nicht anders vereinbart, überträgt COTEC IT-SYSTEME GMBH  dem Kunden für erbrachte gestalterische Leistungen jeder Art ein nicht exklusives, ausschließliches Nutzungsrecht im Rahmen jedes einzelnen Vertragsverhältnisses. Die Benutzung, Übertragung, Vervielfältigung und der Verkauf außerhalb des jeweiligen einzelnen Vertragsverhältnisses sind nicht zulässig und bedürfen gegebenenfalls der schriftlichen Genehmigung des Urhebers COTEC IT-SYSTEME GMBH  Verwendetes Bildmaterial innerhalb der Gestaltung ist gesondert vom Kunden beim Inhaber des Urheberrechtes zu erwerben, sofern das Bildmaterial nicht lizenzfrei ist. COTEC IT-SYSTEME GMBH haftet nicht für lizenzrechtlich geschütztes Bildmaterial. Sofern dem Kunden im Rahmen eines Vertrages Software zur Verfügung gestellt wird, geschieht dies unter ausdrücklicher Einbeziehung der Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde erhält in der Regel ein ausschließliches Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages und ist nicht berechtigt, die Software außerhalb des Vertragsverhältnisses zu verwenden, zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben.

5. ZAHLUNGEN :

Zahlungen sind mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung spätestens innerhalb 14 Tagen nach Lieferung und Rechnungsausstellung ohne Abzug fällig. Sie gelten als an dem Tag geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können und werden jeweils auf die älteste fällige Schuld verrechnet. Die Entgegennahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber unter dem üblichen Vorbehalt, Diskont und Einzugsspesen trägt der Käufer. Bei Zielüberschreitung berechnen wir vorbehaltlich weiterer Rechte Zinsen von jährlich 4% über dem jeweiligen Lombardsatz. Bei Nicht­einlösung von Schecks, bei Zahlungseinstellung sowie bei Einleitung der Schuldenregelung dienender Verfahren werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig fest­gestellten Forderungen aufrechnen. Die Geltendmachung eines Rückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen.

6. EIGENTUMSVORBEHALT :

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetra­ges und aller gegen den Käufer entstandenen und fälligen Forderungen. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen (z.B. Leasing), die die Übereignung unserer Vorbehaltsware einschließen, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, sofern nicht der Vertrag das Finanzierungsinstitut verpflichtet, den uns zustehenden Kaufpreis unmit­telbar an uns zu zahlen. Wird die Ware gepfändet oder erfolgt sonst ein Eingriff, der unsere Rechte gefährdet, hat der Käufer uns sofort zu benachrichtigen. Für den Fall der Weiterveräußerung von Vorbehaltsgut tritt uns der Käufer schon jetzt künftige Forderungen gegen seinen Abnehmer in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware ab. So lange der Käufer seine Verbindlichkeiten uns gegenüber pünktlich erfüllt, darf er die Forderungen einziehen. Ge­rät er uns gegenüber in Verzug, dürfen wir diese Befugnis jederzeit widerrufen und dem Schuldner die Abtretung im Namen des Käufers anzeigen. Der Käufer ist verpflichtet, uns alle zur Geltendmachung abgetretenen Rechte, erfor­derlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben. Für den Fall eines Zahlungsverzuges, der Zahlungseinstellung oder der Eröffnung des gerichtlichen Vergleichs oder Konkursverfahrens über sein Vermögen, gestattet uns der Käu­fer hiermit unwiderruflich, Vorbehaltsware sofort abzuholen und seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zweck ungehindert zu betreten. Die Abholung der Ware gilt im Zweifel nicht als Rücktritt. Weitergehende Rechte werden durch die Abholung nicht berührt.

7. MÄNGELRÜGEN :

Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder erkennbar unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind uns unverzüglich nach Empfang, andere Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht frist- oder formgerechter Mitteilung gilt die Lieferung als insgesamt genehmigt. Bei ordnungsgemäßer Rüge bestimmt sich dagegen unsere Gewährleistung nach Ziffer 8.

8. GEWÄHRLEISTUNG :

Sofern nicht im Einzelfalle schriftliche oder gedruckte besondere Gewährleistungs- und/oder Garantieregelungen Vorrang haben, bestimmt sich unsere Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Absätze :

- wir leisten Gewähr für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik und für zugesicherte Eigen­schaften. Änderungen in Konstruktion oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert der Ware beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Beanstandung.

- ist der gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet oder fehlt ihm eine zugesicherte Eigenschaft, werden wir den Mangel unentgeltlich nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben. Geschieht dies nicht in angemessener Frist nach Eingang der begründeten Mängelrüge und vollstreicht auch eine ausdrücklich unter Wand­lungsandrohung gesetzte Nachfrist von mindestens 2 Wochen fruchtlos, so kann der Käufer in Ansehung des man­gelhaften Gegenstandes wandeln. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

- Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren in 6 Monaten ab Gefahrübergang.

- Voraussetzung jeglicher Gewährleistung ist, dass Betriebs- und Wartungsanweisungen des Verkäufers befolgt wer­den, Änderungen an den Produkten nicht vorgenommen werden, keine Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmateria­lien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Es wird weiter keine Gewähr übernom­men für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind : ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind.

9. SONSTIGE ANSPRÜCHE :

Auch soweit in den vorstehenden Bedingungen nicht besonders hervorgehoben, sind Schadenersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch wegen positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluss, im Rahmen des gesetzlich zulässigen ausgeschlossen.  COTEC IT-SYSTEME GMBH haftet nicht für Schäden, die nicht an der geleisteten Sache selbst entstanden sind. Insbesondere haftet COTEC IT-SYSTEME GMBH  nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.

10. SERVICE-LEISTUNGEN :

Bei Serviceleistungen ( Wartungs- und Reparaturarbeiten ) an über COTEC IT-SYSTEME GMBH bezogenen Geräten, außerhalb gesondert abgeschlossener Wartungsverträge, leisten wir Gewähr für sorgfältige und sachgemäße Ausführung. Auftretende Stö­rungen oder Mängel werden wir nach unserer Wahl durch unentgeltliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung behe­ben. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind in jedem Falle ausgeschlossen. Die Gewährleistungsansprüche verjähren in 6 Monaten. Im Übrigen gilt Ziffer 7 entsprechend.

11. ALLGEMEINES :

Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Mit Unterzeichnung seiner Bestellung, spätestens aber mit Entgegennahme  der ersten Lieferung, erkennt der Käufer die ausschließliche Gültigkeit dieser Bedingungen an, auch bei entgegenstehen­dem Wortlaut seiner Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen. Unsere AGB gelten somit auch für alle künftigen Ge­schäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegen­nahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Erfüllungsort für die Verpflichtungen beider Seiten ist Treuen im Vogtland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öf­fentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, ist Zwickau ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das gilt auch für Scheck­klagen.

Dieser Vertrag unterliegt, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich dem materiellen Recht und dem Verfahrensrecht der Bundesrepublik Deutschland. 

 

Stand 20.12.2010